Förderungen der WKO für Lehrlinge:

Unterstützung für erfolgreiche Ausbildungsbetriebe

Es hängt, wie so oft, am Geld. Gut ausgebildete Fachkräfte sind für jedes Unternehmen erfolgsentscheidend – und kosten erstmal bare Münze: Lehrbetriebe investieren beachtliche Summen, um die Ausbildung ihrer Fachkräfte von morgen laufend an die Anforderungen von morgen anzupassen. Die duale Ausbildung soll praxisnah und zugleich zukunftsorientiert sein. Absehbare Entwicklungen  auf technologischer Ebene müssen bestmöglich vorweggenommen werden. Vor allem aber müssen Lehrlinge Kompetenzen zum erfolgreichen Umgang auch mit tiegreifenden Veränderungen ihres Berufsbildes entwickeln.

Die dafür benötigten Mittel aufzubringen fällt vielen Unternehmen in der gegenwärtig angespannten wirtschaftlichen Lage allerdings nicht leicht. Abhilfe wird dringend benötigt – und sie steht auch bereit!

Einleitung:

Stärkung der dualen Ausbildung: notwendig - lohnend - machbar

In der rasanten Dynamik der modernen Wirtschaftswelt stellt die duale Ausbildung einen stabilen Pfeiler dar, der Theorie und Praxis harmonisch miteinander verwebt und junge Talente effektiv auf eine berufliche Zukunft vorbereitet.  Angesichts der vielseitigen Herausforderungen – von der Bewältigung des technologischen Wandels über die Anpassung an globale Marktanforderungen bis hin zur Reaktion auf demografische Veränderungen – wird die Notwendigkeit von Investitionen in die Aus- und Weiterbildung immer deutlicher. Eine breite Palette von Förderprogrammen und -maßnahmen soll hierzu die nötige Unterstützung bereitstellen: Sie helfen Lehrbetrieben dabei, die Kosten der Lehrlingsausbildung zu bewältigen und die hohe Qualität und Aktualität der Ausbildungsinhalte weiterhin sicherzustellen.  Lehrlingen helfen sie, schwierige Materien erfolgreich zu meistern und ihr Kompetenzportfolio zu erweitern. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der Fördermöglichkeiten und entdecken Sie, wie Sie die Zukunft der dualen Ausbildung aktiv mitgestalten können.

I.- Hintergrund und Kontext -

Warum wird die duale Ausbildung überhaupt gefördert?

1. Die Wirtschaft braucht die duale Ausbildung

Die österreichische Wirtschaft stützt sich sowohl auf einer leistungsfähigen Industrie als auch einem breit gefächerten Dienstleistungssektor. Dabei spielen kleine und mittlere Unternehmen mit einem Anteil von über 90 % eine tragende Rolle: Sie tragen erheblich zum BIP bei, bilden das Rückgrat der Beschäftigung und sind eine wichtige Quelle von Innovation - verfügen aber häufig nur über ein begrenztes Ausbildungsetat.

Gerade Unternehmen mit einem  personalzentrierten Geschäftsmodell, etwa im Gewerbe, im Handel, im Fremdenverkehr oder in körpernahen und anderen Dienstleistungen, wären jedoch ohne Mitarbeiter mit einer hochwertigen, praxisbezogenen Aubildung schlicht nicht funktionsfähig. Geeignete Hilfestellungen sind also im gesamtwirtschaftlichen Interesse.

Lehrlings- und Fachkräftemangel: Gleichzeitig haben verschiedene Faktoren wie zum Beispiel die demografische Entwicklung zu einer bereits spürbaren Verknappung verfügbarer Arbeitskräfte mit direkten Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Unternehmen geführt. Diesem Trend muss auch durch finanzielle Unterstützung für eine qualitativ hochwertige Lehre entgegengewirkt werden.

2. Die Unternehmenswelt steht unter hohem Veränderungsdruck

Wichtige Treiber der Transformationsdynamik sind:

  1. Der technologische Wandel, insbesondere die Digitalisierung
  2. Der zunehmende Fokus auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourcenmanagement.

Die rasante Entwicklung schlägt sich auch auf die Ausbildung der Lehrlinge nieder: Neue, vor allem digitale Technologien erfordern neue Kompetenzen. Tätigkeitsprofile müssen neu zusammengesetzt werden und nehmen an Komplexität zu. Die fortschreitende Automatisierung wiederum wertet persönliche und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit und Selbstmanagement zunehmend auf. Um all diese Veränderungen in der Ausbildung integrieren zu können, benötigen Unternehmen entsprechenden finanziellen und fachlichen Beistand.

3. Die Wirtschaft steht im globalen Wettbewerb

Die Ausbildung muss die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im internationalen Kontext sicherstellen. Die Förderung von Kursen zur Festigung von Fremdsprachenkenntnissen und interkulturellem Wissen ist auch ein Beitrag zur Stärkung des Standortes Österreich.

4. Chancengleichheit als gesamtgesellschaftliches Ziel

Die Lehre spielt für die Teilhabe junger Menschen oft marginalisierter Bevölkerungsgruppen eine sehr wichtige Rolle und kann ihnen eine gute Zukunftsperspektive bieten. Dazu gehören etwa Jugendliche aus finanziell schwachen Verhältnissen und/oder mit nichtdeutscher Muttersprache, oder auch Personen mit einer Lernschwäche  Mit der geeigneten Unterstützung können sie etwaige Defizite kompensieren und erfolgreich ins Berufsleben starten.

Zusammengefasst...

...tragen zielgerichtete Förderungen dazu bei, dass die duale Ausbildung auch angesichts dramatischer Veränderungen, wie wir sie gegenwärtig erleben, weiterhin stets relevante, praxisorientierte Inhalte vermittelt. Sie sichern die Qualität der Ausbildung zukunftsfähiger Arbeitskräfte, die den Herausforderungen eines sich ständig wandelnden Arbeitsmarktes gewachsen sind.

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II.- Die Förderungen im Einzelnen -

Wofür gibt es Geld von der WKO?

1.  Förderungen für Lehrbetriebe

1.1 Basisförderung

Diese Förderung soll die Kosten abfedern, die dem Unternehmen ganz allgemein durch die Beschäftigung und Ausbildung eines Lehrlings entstehen. Das soll auch Anreize schaffen, damit Unternehmen mehr Lehrstellen anbieten.

  • Gegenstand der Förderung
    Gefördert wird die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr; die Basisförderung wird mmer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
  • Höhe der Förderung
    • Für das 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
    • Für das 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
    • Für das 3. und 4. Lehrjahr: je 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen.
    • Falls kein KV anwendbar ist, wird das faktisch bezahlte Lehrlingseinkommen (bis zu einem Referenzwert) zugrundegelegt.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Das Lehrverhältnis muss entweder über das ganze Lehrjahr bestanden haben oder regulär durch Zeitablauf bzw. Lehrabschlussprüfung beendet worden sein.
    • Das Lehrlingseinkommen darf nicht unter dem kollektivvertraglich festgelegten Betrag liegen.
  • Antragstellung
    • Wer?: Die Antragsstellung erfolgt durch den Lehrbetrieb
    • Frist: bis 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.
1.2 Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Dieses sehr vielfältig einsetzbare Programm fördert ein breites Spektrum an ausbildungsbezogenen, betrieblichen und überbetrieblichen Zusatzmaßnahmen.

  • Gegenstand der Förderung
    • Berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen (einschließlich überbetrieblicher Verbundmaßnahmen).

      Dazu gehören zum Beispiel:
      • Digitalisierung
      • Social Media
      • Kommunikation
      • Persönlichkeitsbildung, Soft Skills
      • Fremdsprachen: berufsspezifische Vertiefung
      • Nachhaltigkeit
    • Vorbereitungskurse auf Lehrabschluss- und Berufsreifeprüfungen
  • Höhe der Förderung
    • Berufsbezogene Zusatzausbildungen:
      • 75% der Kurskosten (exkl. USt.)
      • bis max. €3.000 pro Lehrling
      • bis max. €20.000 pro Lehrbetrieb/Jahr (bei mehr als 40 Lehrlingen gelten höhere Grenzen).
    • Vorbereitungskurse:
      • 75% der Kurskosten (exkl. USt.)
      • bis max. €500 pro Lehrling
      • bis max. €5.000 pro Lehrbetrieb/Jahr.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Das Lehrverhältnis muss aufrecht sein.
    • Eine Teilnahmebestätigung für mindestens 75% der Kursdauer muss vorgelegt werden.
  • Antragstellung
    • Wer: Die Antragstellung erolgt durch den Lehrbetrieb.
    • Frist: bis 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
1.3 Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Eine gezielte und individualisierte Unterstützung von Lehrlingen mit Lernschwierigkeiten sorgt für mehr Chancengleichheit und soziale Teilhabe. Dieses Programm fördert konkrete Nachhilfemaßnahmen für  Lehrlinge mit einer Lernschwäche oder Defiziten in einzelnen Fächern.

  • Gegenstand der Förderung:
    Es werden diverse Bildungsmaßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten gefördert, wie
    • zusätzlicher Berufsschulunterricht bei Klassenwiederholungen
    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen in der Berufsschule oder auf theoretische Lehrabschlussprüfungen
    • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (z.B. in Deutsch, Mathematik, oder Fremdsprachen). Auch Kurse für Lehrlinge mit Migrationshintergrund in ihrer Muttersprache können gefördert werden.
  • Höhe der Förderung
    • Zusätzlicher Berufsschulunterricht:
      • Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens/Lohns während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts (zuzüglich möglicher Internatskosten).
    • Weitere Kurse (Nachhilfe, Vorbereitungskurse):
      • 100% der Kurskosten (exkl. USt.)
      • bis maximal 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Für zusätzlichen Berufsschulunterricht wegen Klassenwiederholung:
      • Nachweislich negativ absolvierte und wiederholte Klasse durch den Lehrling,
      • bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb.
    • Für Vorbereitungs- und Nachhilfekurse:
      Der Betrieb...
      • legt eine inhaltliche Beschreibung des Kurses vor,
      • trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten und
      • stellt erforderliche Bescheinigungen wie Teilnahme- und Zahlungsbescheinigung bereit.
  • Antragstellung
    • Wer? Die Antragsstellung erfolgt durch den Lehrbetrieb
    • Frist: bis 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme
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1.4 Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen

Wird auf Grund besonderer Umstände (wie einer Lehrzeitanrechnung, einer Lehrzeitverkürzung oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel) eine Berufsschulklasse wiederholt oder zusätzlicher Berufsschulunterricht benötigt, gibt es dafür ein spezielles Förderprogramm.

  • Gegenstand der Förderung
    Gefördert werden
    • Dienstfreistellungen und Internatskosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse aufgrund Lehrplatzwechsel, Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzung
    • Die Übernahme der Kosten des Unternehmens bei zusätzlichem Berufsschulunterricht.
  • Höhe der Förderung
    • das kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen/den Lohn für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts einschließlich etwaiger Internatskosten (bei Dienstfreistellung sind das 100 % der Kosten)
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Begründeter Besuch von zusätzlichem Berufsschulunterricht (auf Grund von Lehrzeitanrechnung, Lehrzeitverkürzung, Versäumen durch Lehrplatzwechsel).
    • Der Betrieb...
      • trägt die Internatskosten
      • stellt den Lehrling für den Berufsschulunterricht frei.
  • Antragstellung
    • Wer? Die Antragsstellung erfolgt durch den Lehrbetrieb
    • Frist: bis 3 Monate nach Abschluss des zusätzlichen Berufsschulbesuches.
1.5 Internats- und Unterbringungskosten

Grundsätzlich haben alle Lehrberechtigten die in einem Lehrlingshaus bzw. Internat während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten zu tragen.

Mit der Mehrzahl der Schülerheime für Berufsschüler in Österreich wurden Vereinbarungen abgeschlossen, die den Schülerheimen eine direkte Abrechnung der Aufenthalte mit dem Fördergeber ermöglichen, so dass die Lehrberechtigten keine Rechnung erhalten. Wenn aber der Unterkunftsgeber eine Rechnung ausstellt, kann der Lehrberechtigte diese Förderung beantragen.

  • Gegenstand der Förderung
    Gefördert wird die Unterbringung und Verpflegungs der Lehrlinge in einem Schülerheim oder anderen Quartieren während ihres Berufsschulbesuches.
  • Höhe der Förderung
    • Bei Unterbringung im Schülerheim:
      Vollständige Kostenübernahme für die Dauer des Aufenthaltes.
    • Bei alternativer Unterbringung (z.B., Gasthaus):
      Kostenübernahme bis zur Höhe der Kosten des für die Schüler bestimmten Schülerheims.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Der Lehrvertrag muss am ersten Tag des Aufenthaltes im Internat gültig sein.
    • Doppelförderungen (bereits geförderte Internatsaufenthalte z.B. durch Direktverrechnung des Heims mit dem Fördergeber) sind ausgeschlossen.
  • Antragstellung
    • Wer? Die Antragsstellung erfolgt durch den Lehrbetrieb
    • Frist: Zwischen dem letzten Tag des Internatsaufenthaltes und 3 Jahre nach diesem Tag
1.6 Auslandspraktikum

Erste Auslandserfahrungen durch ein Praktikum können für den späteren beruflichen Erfolg mitbestimmend sein. Dieses Programm zielt darauf ab, Lehrbetriebe dabei zu unterstützen, ihren Lehrlingen ein solches berufsbezogenes Auslandspraktikum oder grenzüberschreiteden Sprachkurs zu  ermöglichen.

  • Gegenstand der Förderung
    Gefördert werden
    • Berufsbezogene Auslandspraktika der Lehrlinge einschließlich vorbereitender Sprachkurse
    • Grenzüberschreitende Sprachkurse der Lehrlinge
  • Höhe der Förderung
    • Lehrbetriebe erhalten das Bruttolehrlingseinkommen für den Zeitraum des Auslandspraktikums bzw. Sprachkurses ersetzt.
    • Zusätzlich ersetzt die Förderung:
      • die Aufenthaltskosten
      • die Kosten des Sprachkurses
      • die Reisekosten.

(Der Höchstbetrag richtet sich dem maximalen Förderbetrag im Programm Erasmus+).

    • Lehrlinge erhalten außerdem eine Prämie von 15 Euro pro Aufenthaltstag im Ausland.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Wird das Praktikum nicht vom Lehrbetrieb, sondern durch eine externe Einrichtung (wie z.B. eine Berufsschule) organisiert, muss diese die Praktikumsprämie vorab an den teilnehmenden Lehrling auszahlen.
    • Sprachkurse müssen in Zusammenhang mit dem - zumindest geplanten - Auslandapraktikum stehen.
    • Einhaltung der österreichischen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen und des Jugendschutzes
    • Nachweise:
      • bei selbst organisisertem Praktikum:
        • eine Praktikums-Vereinbarung
        • ein Teilnahmenachweis (Praktikums-Bestätigung)
      • für den Sprachkurs (diese Nachweise können bei Organisation durch eine geeignete Einrichtung gemäß der Erasmus+ - Richtlinien entfallen):
        • Einstufungstest
        • inhaltliche Beschreibung
        • Teilnahmebestätigung
        • alle Rechnungen und Zahlungsbachweise
  • Antragstellung
    • Wer? Die Antragsstellung erfolgt durch den Lehrbetrieb
    • Frist: bis 3 Monate nach Ende des Praktikums / des Sprachkurses.
1.7 Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Der Fördergeber belohnt Lehrbetriebe für eine gute oder ausgezeichnete Leistung ihrer Lehrlinge bei der Lehrabschlussprüfung.

  • Gegenstand der Förderung
    Es werden Lehrabschlussprüfungen gefördert, die mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg bestanden werden.
  • Höhe der Förderung
    • Für eine LAP „mit gutem Erfolg“: 200 Euro
    • Für eine LAP „mit Auszeichnung": 250 Euro
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Es wird nur der Erstantritt gefördert.
    • Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden.
    • Mindestens die letzten 12 Monate der Lehrzeit wurde der Lehrling im betreffenden Betrieb und dem geprüften Lehrberuf ausgebildet.
    • Bei Doppellehren wird nur eine Lehrabschlussprüfung gefördert.
  • Antragstellung
    • Wer? Die Antragsstellung erfolgt durch den Lehrbetrieb
    • Frist: bis 3 Monate nach abgelegter  Lehrabschlussprüfung.
1.8 Lehre für Erwachsene

Der Fördergeber möchte die Lehre auch für Personen über 18 Jahre attraktiv machen und zahlt zu diesem Zweck eine Förderung, die an konkrete Bedingungen geknüpft ist.

  • Gegenstand der Förderung
    Das Programm fördert die Ausbildung von Lehrlingen, die bei Beginn des Lehrvertrages 18 Jahre oder älter waren, sofern diese nach dem Einkommen für Hilfskräfte entlohnt wurden. Sie umfasst jeweils das abgeschlossene Lehrjahr.
  • Höhe der Förderung
    • 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
    • 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
    • 3. bzw. 4. Lehrjahr: Je 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt
      (Falls kein KV anwendbar ist, wird das tatsächlich bezahlte Hilfskräfteentgelt bis zu einem Referenzwert zugrunde gelegt).
    • Überzahlungen bis maximal 20% sind auch förderbar.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Der Lehrling war zu Beginn des Lehrverhältnisses mindestens 18 Jahre alt.
    • Ganjährige Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses oder reguläres Ende durch Zeitablauf/LAP.
    • Es wurde das ganze Lehrjahr über das Mindestentgelt für Hilfskräfte gemäß KV (bzw. Referenzwert) bezahlt.
    • Keine Inanspruchnahme einer AMS-Förderung für das Lehrverhältnis.
    • Kein Abschluss in einem verwandten Lehrberuf oder einer entsprechenden mittleren/höheren Schule.
  • Antragstellung
    • Wer? Die Antragsstellung erfolgt durch den Lehrbetrieb
    • Frist: bis 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.
1.9 Weiterbildung für Ausbilder*innen

Dieses Programm unterstützt Betriebe, die Lehrlinge ausbilden oder dies planen, bei Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Ausbilder*innen.

  • Gegenstand der Förderung
    • Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Ausbilder*innen mit einem Mindestumfang von 8 Stunden.
      Dabei geht es nicht um Fachkurse, sondern um Maßnahmen, die den Ausbilder*innen Kompetenzen im Umgang mit ihren Lehrlingen vermitteln und so einer Verbesserung der Ausbildungsqualität dienen.
      Schwerpunkte sind zum Beispiel Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Die Maßnahmen können in physischer oder Onlinepräsenz stattfinden.
  • Höhe der Förderung
    • Die Förderung deckt 75 % der Kurskosten bis max. 2.000 Euro pro Ausbilder*in und Kalenderjahr.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Es ist eine Lehrlingsausbildung zumindest geplant, und es werden binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme auch Lehrverträge abgeschlossen.
  • Antragstellung
    • Wer? Die Antragsstellung erfolgt durch den (künftigen) Lehrbetrieb.
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2.  Förderungen für Lehrlinge

2.1 Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung

Diese Maßnahme zielt auf die Teilnahme an qualitätsgesicherten Kursen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung ab. Der Kurs muss vorab gemäß den geltenden Bestimmungen genehmigt worden sein, um die inhaltlich-methodische Qualität bei gleichzeitig sparsamer und zweckmäßiger Mittelverwendung abzusichern.

  • Gegenstand der Förderung
    • Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung (LAP). Dies kann auch auf einzelne Pflichtgegenstände beschränkt sein.
    • Die Kurse können sowohl in Präsenz als auch online stattfinden, wobei Online-Kurse interaktive und individualisierte Elemente beinhalten müssen.
  • Höhe der Förderung
    • Der Lehrling bekommt 100% der Kosten für genehmigte Kurse (nach den „Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen“), inklusive USt, ersetzt.
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Der Besuch eines solchen Kurses wird nur für den Zeitraum zwischen 12 Monate vor und 36 Monate nach Lehrzeitende gefördert.
    • Lehrlinge müssen eine Teilnahmebestätigung vorweisen, die mindestens 75% der Kursdauer bestätigt.
    • Es muss eine auf den Lehrling ausgestellte Rechnung vom Bildungsanbieter vorliegen.
  • Antragstellung
    • wer? Die Antragstellung erfolgt durch den Lehrling
    • Frist: bis 6 Monate nach dem Ende des Kurses
2.2 Der Digi-Scheck

Die Digitalisierung revolutioniert nach und nach alle Bereiche der Arbeitswelt, und für Unternehmen ist es überlebenswichtig, mit dem technologischen Wandel mitzuhalten. Ähnliches gilt für die Anforderungen nachhaltigen Wirtschaftens. Unternehmen, die ihre Lehrlinge mit den zukunftsrelevantesten digitalen und nachhaltigen Kompetenzen vertraut machen möchten, haben dank Digi-Scheck kostenfreien Zugang zu erstklassigen Weiterbildungs-maßnahmen. Der Digi-Scheck findet seit seiner Einführung einen anhaltend großen Zuspruch. Es unterstützt die Teilnahme an Kursen und Workshops in den Bereichen

    • Digitalisierung,
    • Klimaschutz,
    • Nachhaltigkeit,
    • Energie- und Ressourcenmanagement sowie
    • Internationalisierung.
  • Gegenstand der Förderung
    • Förderbar sind Kurse, welche tätigkeitsbezogene Kompetenzen im Rahmen der dualen Ausbildung in folgenden Themenfeldern vermitteln:
      • Digitalisierung: z. B. Programmieren, Datenschutz.
      • Klimaschutz: z. B. erneuerbare Energien, energieeffiziente Arbeitsprozesse.
      • Nachhaltigkeit: z. B. Design langlebiger Produkte, nachhaltiger Einsatz von Betriebsmitteln.
      • Energie- und Ressourcenmanagement: z. B. Abfallmanagement, Kreislaufwirtschaft.
      • Berufsbezogene Fremdsprachen: fachspezifische Kenntnisse.
    • Eine Liste dieser Kurse liegt beim jeweiligen Bildungsanbieter und bei den

      Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern  auf.

  • Höhe der Förderung
    • Der Digi-Scheck deckt 100% der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen (inkl. USt).
    • Es sind bis zu 3 Kursmaßnahmen pro Lehrling und Pro Kalenderjahr förderbar.
    • Die Fördersumme ist mit € 500,00 je Kurs gedeckelt. Jeder Lehrling kann also bis zu € 1.500,00 pro Kalenderjahr von diesem Programm abrufen.
    • In Wien gilt durch eine Kooperation mit dem WAFF der doppelte Höchstbetrag, also € 1.000,00 je Kurs. (Pro Kalenderjahr ergibt das eine Förderhöhe von bis zu € 3.000,00 für jeden Lehrling).
  • Wichtige Voraussetzungen
    • Der Kurs muss zuvor durch den ausrichtenden Anbieter beim Förderreferat eingereicht und genehmigt worden sein.
    • Es muss ein aufrechtes Lehrverhältnis bestehen.
    • Dem Förderantrag sind beizulegen:
      • Eine Kursbestätigung
      • Eine Anwesenheitsliste mit einer Quote von mindestens 75% der Kursdauer
      • eine auf den Lehrling ausgestellte Rechnung sowie eine Zahlungsbestätigung.
  • Antragstellung
    • Wer?: Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung durch den Lehrling (zur Option "Direktverrehnung" siehe weiter unten). Der Förderantrag muss somit in jedem Fall durch den Lehrling unterzeichnet werden.
    • Frist: bis 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
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  • Option "Direktverrechnung":
    Diese ist für die Lehrlinge sehr unkompliziert und wird daher meist gern in Anspruch genommen. Bildungsanbieter können, mit Zustimmung des Lehrlings, förderbare Kurse vorfinanzieren und die Kosten nach Ende der Maßnahme direkt vom Fördergeber zurückerhalten:
    • Das vom Lehrling ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular wird vom Bildungsanbieter mit Kontodaten ergänzt.
    • Nach Ende der Maßnahme reicht der Bildungsanbieter den Antrag einschließlich der Lehrlingsrechnung und der Teilnahmenachweise bei der Förderstelle ein; nach Überprüfung der Förderfähigkeit wird der Anbieter informiert und der Rechnungsbetrag an ihn überwiesen. Der Lehrling wird über die Förderzusage schriftlich informiert.
    • Dadurch muss der Lehrling selbst keine Zahlung leisten und braucht sich auch nicht um die Abwicklung der Förderung kümmern.

Wichtiger Hinweis zum Digi-Schck:

Der Digi-Scheck läuft nach heutigem Stand zum 31.12.2024 aus.

Fazit

Die duale Ausbildung ist eine unverzichtbare Stütze der österreichischen Wirtschaft mit starker gesellschaftlicher Durchdringung. Damit sie angesichts des zunehmend globalisierten Wettbewerbs, des demografischen Wandels und vor allem der rasanten technologischen Entwicklungen auch zukünftig weiterhin relevant und attraktiv bleibt, müssen lehrlingsausbildende Unternehmen beträchtliche Summen investieren. Zur Unterstützung stellt die WKO eine breite Palette von einschlägigen Förderprogrammen bereit, die von der Basisförderung über Nachhilfeprogramme bis zur Weiterbildung in zukunftsrelevanten Bereichen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Persönlichkeit oder Fremdsprachen reicht.

Wir arbeiten daran, Lehrbetriebe über ihre weitreichenden Fördermöglichkeiten aufzuklären. Falls Sie dieses Potential für Ihren Lehrbetrieb noch nicht optimal ausnutzen, helfen wir Ihnen gerne dabei. Vereinbaren Sie mit uns einen Info-Termin!

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