Lehrling kündigen oder investieren? Prüfung der Rechtslage in Österreich & Alternativen

Bernd Ahrens

Jun 17 — 2025

Table of Contents

Einleitung

Ein Lehrling kommt immer wieder zu spät, wirkt unmotiviert, und die Berufsschule meldet Fehlzeiten. Im Team häufen sich Beschwerden. Spätestens jetzt stehen viele Lehrlingsverantwortliche, Personalverantwortliche oder Geschäftsführerinnen vor einer unbequemen Frage: Lehrling kündigen oder investieren?

Ein abgebrochenes Lehrverhältnis reißt nicht nur ein Loch ins Budget. Auch wertvolles Know-how, Zeit und das Vertrauen im Team geraten unter Druck. Niemand spricht gern darüber, doch genau in solchen Momenten wird das Thema relevant. Wann darf ein Lehrverhältnis rechtlich überhaupt beendet werden? Und was lässt sich tun, bevor die Situation eskaliert?

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Kündigung eines Lehrlings in Österreich

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) regelt klar, unter welchen Umständen ein Lehrverhältnis in Österreich beendet werden darf.

Probezeit (erste 3 Monate)

Einvernehmliche Auflösung

  • Jederzeit möglich, muss aber schriftlich erfolgen.
  • Der Lehrling muss zuvor von der Arbeiterkammer oder dem Arbeits- und Sozialgericht über seine Rechte belehrt worden sein (schriftlicher Nachweis erforderlich)
  • Bei minderjährigen Lehrlingen ist die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters nötig.
  •  

Vorzeitige Auflösung durch den Lehrling

  • Nach der Probezeit kann der Lehrling bei Vorliegen gesetzlich definierter Gründe (z. B. gesundheitliche Probleme, grobe Pflichtverletzungen) jederzeit schriftlich kündigen.

  • Zusätzlich kann das Lehrverhältnis zum Ende des 1. Lehrjahres und bei Lehrberufen mit mindestens dreijähriger Dauer auch zum Ende des 2. Lehrjahres außerordentlich mit einer Frist von einem Monat aufgelöst werden – ohne Begründung.

  • Bei minderjährigen Lehrlingen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich

Vorzeitige Auflösung durch den Lehrberechtigten

  • Zum Ende des 1. bzw. 2. Lehrjahres mit einem Monat Frist möglich.
  • Zwingende Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Mediationsverfahren.
  • Die geplante Kündigung muss rechtzeitig dem Lehrling, der Lehrlingsstelle sowie gegebenenfalls dem Betriebsrat/Jugendvertrauensrat mitgeteilt werden.
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Meldepflichten

Jede Beendigung des Lehrverhältnisses muss innerhalb von drei Wochen bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und der Berufsschule gemeldet werden.
Bei minderjährigen Lehrlingen sind Unterschriften der Eltern erforderlich.

Übersicht & Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Es muss nicht gleich die Kündigung sein: Alternativen im Überblick

Statt vorschnell zu kündigen, lohnt sich oft ein Perspektivwechsel. 

Frühzeitige Gespräche und Feedbackkultur

Oft fehlen Lehrlingen klare Rückmeldungen. Regelmäßige, strukturierte Gespräche helfen, Probleme früh zu erkennen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Auch eine Begleitung durch Mentor:innen im Betrieb kann stabilisierend wirken.

Gezielte Nachhilfe und schulische Unterstützung

Schwächen in der Berufsschule sind einer der häufigsten Kündigungsgründe. Praxisnahe Nachhilfe, idealerweise individuell angepasst und förderbar, kann schnell Entlastung bringen – für den Lehrling und das Team.

Vorteile:

  • Leistungsdruck sinkt

  • Selbstvertrauen wächst

  • Frust und Fehlzeiten nehmen ab

 

Persönlichkeitsentwicklung & Soft Skills als Ergänzung

Nicht jeder Konflikt lässt sich durch Nachhilfe lösen. Wenn es um Kommunikation, Selbstverantwortung oder Umgang mit Kritik geht, können Soft-Skills-Trainings ein sinnvolles Ergänzungsangebot sein – nicht als „Therapie“, sondern als Stärkung im Arbeitsalltag.

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Struktur und Alltagshilfen im Betrieb

Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Umgang mit Stress – oft fehlt es jungen Menschen schlicht an Erfahrung im Arbeitsleben. Klare Tagesstrukturen, Checklisten, Buddy-Systeme oder kurze Reflexionsrunden zu Tagesbeginn schaffen Orientierung.

Praxis-Tipps für HR, Ausbildungsverantwortliche und Geschäftsführerinnen:

  • Frühzeitig Gespräche führen: Feedback nicht nur bei Problemen geben

  • Berufsschul-Performance regelmäßig besprechen: Lehrlinge nicht mit dem System allein lassen

  • Kombination aus Mediation und Entwicklung nutzen: Konflikte lösen, bevor sie eskalieren

  • Bei Minderjährigen immer Eltern und Kammern einbeziehen: gemeinsam statt gegeneinander

Fazit: Kündigung ist erlaubt – aber selten die beste Wahl

Natürlich darf ein Lehrverhältnis beendet werden. Aber oft lohnt es sich, vorher andere Wege zu gehen. Wer in die Entwicklung seiner Lehrlinge investiert, spart langfristig Kosten, Nerven und Reibungsverluste.

Investieren statt kündigen – weil Lehrlinge mehr können, wenn man sie lässt.

Was auf den ersten Blick nach Unlust oder Überforderung aussieht, ist oft lösbar. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich vermeintliche Fehlentwicklungen auffangen, bevor sie zum Problem werden.

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