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Einleitung
Ein Lehrling kommt immer wieder zu spät, wirkt unmotiviert, Fehlzeiten in der Berufsschule häufen sich. Spätestens jetzt fragen sich viele Ausbildungsverantwortliche und Geschäftsführer:innen: „Soll ich den Lehrling kündigen oder doch noch investieren?“
Dieser Artikel bietet einen aktuellen und präzisen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung eines Lehrverhältnisses in Österreich sowie sinnvolle Alternativen zur vorzeitigen Beendigung.
Rechtliche Grundlagen: Wann darf ein Lehrling gekündigt werden?
Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) regelt klar, unter welchen Umständen ein Lehrverhältnis in Österreich beendet werden darf.
Ende des Lehrverhältnisses laut Gesetz
Nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) § 14 endet ein Lehrverhältnis regulär:
mit Ablauf der vereinbarten Lehrzeit,
durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung (mit Ende der Woche der Prüfung),
in besonderen Fällen wie Tod, Verlust der Ausbildungsbefugnis, oder negativ abgeschlossenes Asylverfahren.
Lehrling in der Probezeit kündigen
Gemäß § 15 Abs. 1 BAG kann das Lehrverhältnis während der ersten drei Monate von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich beendet werden. Besucht der Lehrling in dieser Zeit eine lehrgangsmäßige Berufsschule, verlängert sich die Probezeit auf sechs Wochen ab Ausbildungsbeginn im Betrieb.
Einvernehmliche Auflösung
Nach der Probezeit ist eine einvernehmliche Auflösung jederzeit möglich, allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
Schriftform erforderlich
Minderjährige: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Amtsbestätigung einer Kammer oder eines Arbeits- und Sozialgerichts über erfolgte Rechtsbelehrung
Vorzeitige einseitige Auflösung
Vorzeitige Auflösung durch den Lehrling
Möglich, wenn:
gesundheitliche Gründe vorliegen,
der Lehrberechtigte grob gegen seine Pflichten verstößt,
der Betrieb dauerhaft verlegt wird,
oder sonstige wichtige Gründe bestehen (siehe BAG für vollständige Liste).
Vorzeitige Auflösung durch den Lehrberechtigten
Möglich, wenn:
schwere Pflichtverletzungen des Lehrlings bestehen,
der Lehrling Diebstahl oder Bedrohung begeht,
wiederholte Unzuverlässigkeit trotz Ermahnung vorliegt,
andere schwerwiegende Gründe gegeben sind.
Außerordentliche Auflösung nach 12 oder 24 Monaten (§ 15a BAG)
Zusätzlich können beide Seiten das Lehrverhältnis zum Ablauf des 12. (und ggf. 24.) Lehrmonats mit 1 Monat Frist außerordentlich beenden. Voraussetzungen:
Schriftform
Bei Auflösung durch den Lehrbetrieb: vorheriges Mediationsverfahren gem. ZivMediatG zwingend vorgeschrieben
Meldepflichten bei Kündigungen
Jede Beendigung muss binnen drei Wochen der Lehrlingsstelle der WKO und der Berufsschule gemeldet werden.
Bei minderjährigen Lehrlingen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Übersicht & Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Es muss nicht gleich die Kündigung sein: Alternativen im Überblick
Regelmäßige Feedbackgespräche helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen. Klare Kommunikation und Verständnis fördern das Vertrauen.
Frühzeitige Gespräche und Feedbackkultur
Regelmäßige, gut vorbereitete Feedbackgespräche machen den Unterschied:
Statt „plötzlich“ vor der Frage Lehrling kündigen – ja oder nein? zu stehen, erkennen Sie früh, wo es klemmt.
Erwartungen und Regeln werden klar ausgesprochen
Missverständnisse und Konflikte werden früh abgefangen
Lehrlinge fühlen sich ernst genommen und bleiben eher im Unternehmen
Praxis-Tipp: Etablieren Sie fixe Lehrlingsgespräche (z. B. monatlich) – mit klarer Struktur, Leitfragen und Dokumentation.
Nachhilfe & schulische Unterstützung – bis zu 100 % gefördert
Viele Lehrabbrüche haben ihren Ursprung nicht im Betrieb, sondern in der Berufsschule. Schlechte Noten, Wiederholungen und Prüfungsangst schlagen direkt auf Motivation und Anwesenheit durch – und am Ende steht oft die Frage: Lehrling kündigen oder weitermachen?
Genau hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Förderlandschaft:
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Über die WKO-Lehrstellenförderung „Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten“ können Betriebe einen Großteil der Kosten für zusätzliche Lernangebote zurückholen – in vielen Fällen sogar bis zu 100 % der Kurskosten (exkl. USt) bis max. 3.000 € pro Lehrling über die gesamte Lehrzeit für
Vorbereitungskurse auf Berufsschulprüfungen → Mehr Infos: Hier klicken
Vorbereitung auf die theoretische Lehrabschlussprüfung (bei fehlendem positiven Berufsschulabschluss) → Mehr Infos: Hier klicken
Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache bzw. Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund) → Mehr Infos: Hier klicken
Zusätzlich können bei Wiederholung einer Berufsschulklasse auch Lehrlingseinkommen und Internatskosten für die zusätzliche Berufsschulzeit gefördert werden.
So profitieren Betriebe konkret
Damit die Förderung wirkt, sind ein paar Punkte zu beachten (vereinfacht):
Der Betrieb ist nach BAG oder LFBAG zur Lehrlingsausbildung berechtigt.
Der Betrieb übernimmt die Kurskosten (inkl. Fahrt- und Unterkunftskosten).
Es liegt eine Teilnahmebestätigung mit mindestens 75 % Anwesenheit vor.
Die Maßnahme findet innerhalb der Lehrzeit statt (bei Prüfungsvorbereitung bis max. 1 Jahr nach Lehrzeitende).
Der Förderantrag wird spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person eingereicht (z. B. über das Lehre.Fördern-Online-Service der WKO).
Mit Nachhilfe+ für Lehrlinge unterstützen wir Lehrbetriebe in genau diesen Situationen:
Fächer: Deutsch, Mathematik und Englisch – abgestimmt auf Berufsschulniveau und Lehrberuf
Formate: 1:1 oder Kleingruppe, online oder vor Ort im Betrieb
Start jederzeit möglich – auch kurzfristig vor Prüfungen
Umfang in klaren Modulen (z. B. 16 UE pro Fach), gut planbar im Arbeitsalltag
Teilnahmebestätigungen und Dokumentation, damit die WKO-Förderung sauber beantragt werden kann
Soft Skills & Persönlichkeitsentwicklung: Verhalten statt „Charakterproblem“
Unpünktlichkeit, „schlechter Umgangston“, Schwierigkeiten mit Kritik – vieles, was im Alltag als „schwierig“ erlebt wird, ist trainierbar.
Mit gezielten Trainings zu:
Selbstorganisation & Zeitmanagement
Kommunikationsfähigkeiten
Konflikt- und Kritikfähigkeit
Umgang mit Stress und Frust
machen Sie aus einem Wackelkandidaten oft eine stabile Nachwuchskraft.
Praxis-Tipps für HR, Ausbildungsverantwortliche und Geschäftsführerinnen:
Frühzeitig Gespräche führen: Feedback nicht nur bei Problemen geben
Berufsschul-Performance regelmäßig besprechen: Lehrlinge nicht mit dem System allein lassen
Kombination aus Mediation und Entwicklung nutzen: Konflikte lösen, bevor sie eskalieren
Bei Minderjährigen immer Eltern und Kammern einbeziehen: gemeinsam statt gegeneinander
Fazit: Lehrlinge kündigen ist rechtlich möglich – aber oft nicht der beste Weg
Natürlich darf ein Lehrverhältnis beendet werden. Aber oft lohnt es sich, vorher andere Wege zu gehen. Wer in die Entwicklung seiner Lehrlinge investiert, spart langfristig Kosten, Nerven und Reibungsverluste.
Investieren statt kündigen – weil Lehrlinge mehr können, wenn man sie lässt.
Was auf den ersten Blick nach Unlust oder Überforderung aussieht, ist oft lösbar. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich vermeintliche Fehlentwicklungen auffangen, bevor sie zum Problem werden.
Genau hier setzten die Programme der Bildungsmanufaktur an. Wir verbinden schulische Nachhilfe, Soft-Skills-Trainings und Impulse für Ausbildungsverantwortliche – passgenau, praxisnah und förderfähig.
Das Ziel: Lehrlinge stärken. Ausbildende entlasten. Ausbildungsabbrüche vermeiden.