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Rechte und Pflichten von Lehrlingen: Arbeitszeit, Krankenstand, Berufsschule
Rechte und Pflichten von Lehrlingen sind für österreichische Lehrbetriebe weit mehr als ein arbeitsrechtliches Detail. Sie bilden die Grundlage für eine faire, rechtssichere und erfolgreiche Lehrlingsausbildung. Wer die Rechte und Pflichten von Lehrlingen klar kommuniziert, reduziert Missverständnisse, stärkt Vertrauen und schafft Orientierung für Ausbilder:innen, HR und Lehrlinge gleichermaßen.
Im Lehrvertrag werden vor Beginn der Ausbildung die wesentlichen Rechte und Pflichten von Lehrling und Lehrbetrieb sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Lehre festgehalten.
Schon im Alltag zeigt sich, wie wichtig diese Klarheit ist: Darf ein Lehrling Überstunden machen? Wer meldet ihn in der Berufsschule an? Wie lange darf ein Lehrling krank sein? Und kann man einen Lehrling überhaupt „kündigen“?
In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Rechte und Pflichten von Lehrlingen in Österreich kompakt und praxisnah. Sie erfahren, welche Rechte Lehrlinge im Betrieb haben, welche Pflichten sie erfüllen müssen und worauf Lehrbetriebe bei Arbeitszeit, Krankenstand, Berufsschule, Probezeit und Behaltefrist achten sollten.
Warum Rechte und Pflichten von Lehrlingen für Lehrbetriebe so wichtig sind
Lehrlinge lernen nicht nur einen Beruf. Sie lernen auch, wie Arbeit funktioniert, wie Feedback gegeben wird, wie Verlässlichkeit entsteht und wie man sich in einem Team bewegt. Gerade in österreichischen Lehrbetrieben entscheidet sich oft in den ersten Monaten, ob aus einem jungen Menschen eine loyale Fachkraft wird oder ob Unsicherheit, Frust und Distanz wachsen. Deshalb sollten Rechte und Pflichten nicht als trockene Pflichtinfo im Onboarding verschwinden, sondern als Teil einer wertschätzenden Ausbildungskultur verstanden werden. Das ist nicht nur rechtlich sauber, sondern auch employer-branding-relevant.
Wer als Personalleiter:in oder Lehrlingsbeauftragte:r hier früh Orientierung gibt, reduziert Rückfragen, stärkt die Zusammenarbeit mit Ausbilder:innen und sorgt dafür, dass Regeln im Alltag nicht erst dann Thema werden, wenn bereits etwas schiefläuft. Genau das macht gute Lehrlingsarbeit aus: Klarheit in der Sache und Haltung in der Beziehung.
Welche Rechte und Pflichten von Lehrlingen gelten in Österreich?
Direkte Antwort: Ein Lehrling hat in Österreich vor allem das Recht, im gewählten Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden, das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten, unter sicheren Bedingungen zu arbeiten, vor Überforderung und Mobbing geschützt zu werden und die Berufsschule besuchen zu können.
Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung
Lehrlinge sind nicht dafür da, dauerhaft Hilfstätigkeiten ohne Lernwert zu übernehmen. Ihr zentrales Recht ist die ordnungsgemäße Ausbildung im vereinbarten Lehrberuf. Das bedeutet in der Praxis: Aufgaben müssen dem Ausbildungsziel dienen, Kompetenzen müssen aufgebaut werden und der Betrieb trägt Verantwortung dafür, dass der Lehrling tatsächlich lernt und nicht nur „mitläuft“. Gerade für die Arbeitgebermarke ist das entscheidend, denn junge Menschen spüren sehr schnell, ob ein Betrieb Ausbildung ernst meint oder nur Arbeitskraft sucht.
Recht auf pünktliche Lehrlingsentschädigung
Lehrlinge haben Anspruch auf Lehrlingseinkommen. Dessen Höhe ist in der Regel kollektivvertraglich geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise monatlich, und der Betrieb muss eine nachvollziehbare Abrechnung bereitstellen. Das klingt selbstverständlich, ist aber in der Wahrnehmung junger Menschen ein großes Vertrauenssignal: Pünktlichkeit beim Geld ist immer auch Pünktlichkeit in der Wertschätzung.
Recht auf sichere und angemessene Arbeitsbedingungen
Lehrlinge haben Anspruch auf sichere und angemessene Arbeitsbedingungen und darauf, vor Überforderung, Gefährdung und Mobbing geschützt zu werden. Für Ausbildungsbetriebe ist das mehr als eine Schutzpflicht: Es ist ein Führungsauftrag. Wer junge Menschen professionell begleitet, achtet auf Belastung, Lernfortschritt, Teamdynamik und den richtigen Ton im Alltag.
Recht auf Berufsschulbesuch
Der Besuch der Berufsschule ist Teil der Lehre und nicht „Nebensache“. Lehrlinge haben das Recht, die Berufsschule zu besuchen, und die Unterrichtszeit in der Berufsschule zählt zur Arbeitszeit. Während dieser Zeit erhalten Lehrlinge weiterhin ihr Lehrlingseinkommen. Betriebe, die Berufsschule organisatorisch und mental als Teil der Ausbildung mittragen, entlasten nicht nur den Lehrling, sondern verbessern meist auch Leistungen und Bindung.
Welche Pflichten hat ein Lehrling?
Rechte und Pflichten gehören in der Lehre zusammen. Ein Lehrling muss sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen, mit Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen, die Berufsschule besuchen, dienstliche Anweisungen befolgen und Betriebsgeheimnisse wahren. Genau hier liegt in der Praxis oft der Schlüssel: Nicht autoritär, sondern partnerschaftlich erklären, warum diese Pflichten wichtig sind. Wer jungen Menschen Sinn gibt, bekommt deutlich öfter Verbindlichkeit zurück.
Für HR und Ausbilder:innen heißt das: Erwartungen nicht voraussetzen, sondern ansprechen. Was bedeutet Verlässlichkeit? Wie werden Krankenstände gemeldet? Wie sieht respektvolle Kommunikation aus? Wo beginnt Eigenverantwortung? Je früher das gemeinsam geklärt wird, desto stabiler läuft die Ausbildung.
Wer meldet den Lehrling in der Berufsschule an?
Klare Antwort: Der Lehrbetrieb ist für die Anmeldung des Lehrlings in der Berufsschule verantwortlich. Zusätzlich ist der Betrieb auch für die rechtzeitige Anmeldung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und bei der Sozialversicherung zuständig.
In der Praxis ist genau das ein klassischer Onboarding-Punkt, der manchmal zu spät oder unklar organisiert wird. Deshalb lohnt sich eine einfache Start-Checkliste für neue Lehrlinge: Lehrvertrag abgeschlossen, Meldung an die Lehrlingsstelle erledigt, Berufsschulanmeldung geprüft, Sozialversicherung angemeldet, erste Ansprechpartner definiert. Wer hier sauber arbeitet, verhindert unnötige Nervosität in einer Phase, in der Lehrlinge ohnehin vieles zum ersten Mal erleben.
Wie viele Stunden darf ein Lehrling am Tag arbeiten?
Arbeitszeit bei Lehrlingen unter 18
Für Lehrlinge unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Berufsschulzeit ist dabei in die Arbeitszeit einzurechnen. Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind für minderjährige Lehrlinge grundsätzlich nicht erlaubt, wobei es je nach Branche und gesetzlicher Ausnahme Sonderregelungen geben kann.
Es gibt allerdings zulässige Abweichungen. Wenn dadurch eine längere Freizeitphase entsteht, kann die tägliche Arbeitszeit auf 9 Stunden ausgedehnt werden. Wenn es der Kollektivvertrag zulässt, kann die Arbeitszeit in einzelnen Wochen auch auf bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden, solange im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraums 40 Stunden nicht überschritten werden. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren können Reisezeiten die Tagesarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausdehnen.
Wie lange darf ein Lehrling über 18 arbeiten?
Sobald ein Lehrling volljährig ist, gelten nicht mehr die jugendschutzrechtlichen Arbeitszeitregeln, sondern die allgemeinen arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Erwachsene. Für Lehrlinge ab 18 Jahren gelten damit das Arbeitszeitgesetz und die aktuellen arbeitszeitrechtlichen Regeln. Das heißt aber nicht, dass alles automatisch sinnvoll ist, nur weil es erlaubt sein kann. Gute Ausbildungsbetriebe planen auch bei volljährigen Lehrlingen so, dass Lernen, Leistung und Gesundheit zusammenpassen.
Wie lange darf ein Lehrling arbeiten?
Für eine schnelle Orientierung gilt: Unter 18 grundsätzlich 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, mit bestimmten Ausnahmen bis 9 Stunden täglich und 45 Stunden wöchentlich. Ab 18 gelten die allgemeinen Regeln für Erwachsene. In allen Fällen sollten Betriebe zusätzlich den jeweiligen Kollektivvertrag und branchenspezifische Ausnahmen prüfen.
Wie viele Überstunden darf ein Lehrling machen?
Bei minderjährigen Lehrlingen ist die Antwort klar: Überstunden sind grundsätzlich verboten. Leistet ein Jugendlicher dennoch Überstunden, gebührt dafür ein Zuschlag von 50 Prozent auf den Normallohn; Kollektivverträge können höhere Zuschläge vorsehen. Bei Lehrlingen ab 18 gelten die Regeln für erwachsene Arbeitnehmer:innen, und für die Berechnung der Überstundenentlohnung ist laut Arbeiterkammer der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn beziehungsweise das niedrigste Angestelltengehalt heranzuziehen.
Für Lehrbetriebe ist das nicht nur eine Lohnfrage, sondern eine Ausbildungsfrage. Wer Lehrlinge regelmäßig Überstunden machen lässt, sendet oft das falsche Signal: Leistung wird dann mit Anwesenheit verwechselt. Nachhaltige Ausbildung erkennt man meist daran, dass Überstunden Ausnahme bleiben und Lernen planbar wird.
Wie lange darf ein Lehrling krank sein?
Die häufigste Fehlannahme in der Praxis lautet: „Zu viele Krankenstände gefährden automatisch die Lehre.“ So einfach ist es nicht. Es gibt keine starre Zahl an Tagen, wie lange ein Lehrling krank sein „darf“. Krankheit beendet das Lehrverhältnis nicht automatisch. Entscheidend sind korrekte Meldung, Nachweise und ein professioneller Umgang im Betrieb.
Lehrlinge haben bei Krankheit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Laut Arbeiterkammer stehen pro Lehrjahr grundsätzlich acht Wochen volles Lehrlingseinkommen und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen vollem Lehrlingseinkommen und Krankengeld zu. Gleichzeitig gilt: Wer seiner Melde- und Nachweispflicht nicht nachkommt, riskiert für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt.
Was Betriebe bei längeren Krankenständen beachten sollten
Bei längeren oder wiederkehrenden Krankenständen braucht es vor allem Struktur und Menschlichkeit. Gute Betriebe klären Meldewege eindeutig, dokumentieren sauber, bleiben im Kontakt ohne Druck aufzubauen und planen den Wiedereinstieg bewusst. Gerade junge Menschen brauchen hier häufig Orientierung: Was muss ich wann melden? Welche Bestätigung braucht der Betrieb? Wie läuft der erste Tag zurück? Solche Fragen gehören in ein sauberes Lehrlings-Onboarding.
Wie oft darf ein Lehrling krank sein?
Auch hier gibt es keine „erlaubte Anzahl“. Relevanter als die Zahl der Krankenstände ist, wie damit umgegangen wird. Ein ehrlicher, korrekt gemeldeter Krankenstand ist etwas anderes als wiederholte Pflichtverletzungen bei der Meldung oder Dokumentation. Für HR gilt deshalb: nicht vorschnell interpretieren, sondern sauber unterscheiden zwischen Krankheit, Verhaltensthema und möglichem Unterstützungsbedarf.
Wann kann man einen Lehrling kündigen?
Probezeit Lehrling Österreich: Was gilt am Anfang des Lehrverhältnisses?
Die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses gelten als Probezeit. In dieser Zeit können sowohl der Lehrling als auch der Lehrbetrieb das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich lösen. Besucht ein Lehrling während der ersten drei Monate einen Berufsschullehrgang von mindestens acht Wochen, gelten die ersten sechs Wochen der tatsächlichen betrieblichen Ausbildung zusätzlich als erweiterte Probezeit; dadurch kann sich die Probezeit theoretisch auf bis zu 4,5 Monate erstrecken. Minderjährige Lehrlinge brauchen für eine Auflösung durch sich selbst die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
Für die Praxis ist die Probezeit kein „Prüfmodus gegen den Lehrling“, sondern eine beidseitige Kennenlernphase. Gerade hier sollten Erwartungen klar angesprochen werden: Arbeitszeiten, Verhalten, Berufsschule, Feedback, Meldepflichten, Lernziele. Wer das ernst nimmt, reduziert spätere Konflikte enorm.
Wichtige AEO-Antwort: Streng genommen kann man einen Lehrling nicht „kündigen“ wie in einem unbefristeten normalen Dienstverhältnis, weil der Lehrvertrag ein befristeter Vertrag für die Dauer der Lehrzeit ist. Es gibt daher keine klassischen Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Möglich sind aber die Beendigung kraft Gesetzes, die Auflösung in der Probezeit, die einvernehmliche Auflösung oder eine vorzeitige Auflösung aus bestimmten gesetzlichen Gründen. Jede vorzeitige Auflösung muss schriftlich erfolgen.
Probezeit, einvernehmliche Lösung und vorzeitige Auflösung unterscheiden
Genau hier passieren in Betrieben oft sprachliche und rechtliche Fehler. In der Probezeit kann das Lehrverhältnis schriftlich ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Eine einvernehmliche Auflösung braucht die Zustimmung beider Seiten und zusätzlich eine Bestätigung der Arbeiterkammer, dass der Lehrling über die gesetzlichen Bestimmungen informiert wurde. Eine vorzeitige Auflösung durch den Lehrberechtigten ist nur bei schwerwiegenden Verfehlungen möglich und muss schriftlich mit Begründung erfolgen.
Typische Anlässe und typische Fehler in der Praxis
Nicht selten wird zu spät reagiert. Pflichtverletzungen werden zu lange toleriert, Gespräche nicht dokumentiert, Erwartungen nicht klar formuliert und emotionale Situationen eskalieren dann plötzlich. Professionelle Lehrlingsführung heißt: früh ansprechen, sauber dokumentieren, fair begleiten, aber auch konsequent handeln, wenn Grenzen mehrfach überschritten werden.
Wie HR schwierige Fälle professionell und fair begleitet
In sensiblen Fällen braucht es Gesprächsvorbereitung, klare Rollen zwischen HR und Ausbilder:innen, nachvollziehbare Dokumentation und eine respektvolle Sprache. Gerade bei jungen Menschen entscheidet der Ton darüber, ob ein Konflikt lösbar bleibt oder endgültig kippt. Rechtssicherheit und Menschlichkeit schließen einander dabei nicht aus, sie verstärken sich.
Behaltefrist Lehrlinge: Was bedeutet die Weiterbeschäftigung nach dem Lehrabschluss?
Nach Ende der Lehrzeit muss der Lehrbetrieb ausgelernte Lehrlinge grundsätzlich für drei Monate im erlernten Beruf weiterbeschäftigen. Hat der Lehrling nur die Hälfte oder weniger als die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit in diesem Betrieb absolviert, beträgt die Weiterbeschäftigung grundsätzlich 1,5 Monate. Im Kollektivvertrag kann aber eine längere Weiterbeschäftigung vorgesehen sein. Die WKO weist etwa darauf hin, dass im Handel fünf Monate gelten; bei höchstens halber Lehrzeit im Betrieb sind es dort 2,5 Monate.
Für die Personalplanung ist das enorm wichtig. Wer Lehrlinge übernimmt, muss früh genug wissen, welche Verpflichtungen bestehen, welche Perspektiven angeboten werden und wie man aus einer rechtlichen Pflicht idealerweise eine echte Bindungschance macht. Gute Betriebe kommunizieren deshalb schon vor Lehrabschluss offen über Perspektiven, Einsatzfelder und nächste Entwicklungsschritte.
Was Lehrbetriebe aus all dem konkret ableiten sollten
Rechte und Pflichten von Lehrlingen gehören nicht in ein PDF, das am ersten Arbeitstag unterschrieben und danach vergessen wird. Sie gehören in das Onboarding, in Ausbildergespräche, in die Vorbereitung auf die Berufsschule und in den Umgang mit Krankenstand, Leistung und Entwicklung. Ausbildungsbetriebe, die hier sauber arbeiten, wirken professioneller, entlasten Führungskräfte und erhöhen die Chance, dass Lehrlinge bleiben und sich wirklich entwickeln.
Besonders wirksam ist eine klare Struktur in fünf Punkten: Erstens ein sauberes Start-Onboarding mit Verantwortlichkeiten. Zweitens ein verständlicher Gesprächsleitfaden für Ausbilder:innen. Drittens klare Prozesse für Berufsschule, Krankenstand und Arbeitszeit. Viertens frühe Orientierung zu Leistung und Verhalten. Und fünftens eine Ausbildungskultur, die nicht nur kontrolliert, sondern begleitet.
Gerade auf dem österreichischen Ausbildungsmarkt ist das ein echter Wettbewerbsvorteil. Denn Lehrlinge bleiben dort, wo Regeln klar, Beziehungen fair und Entwicklungschancen spürbar sind.
Fazit: Rechtssicherheit schafft Vertrauen und Vertrauen bindet Lehrlinge
Rechte und Pflichten von Lehrlingen sind nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor in der betrieblichen Ausbildung. Wenn Lehrbetriebe die Rechte und Pflichten von Lehrlingen verständlich kommunizieren und im Alltag konsequent leben, entstehen mehr Orientierung, mehr Vertrauen und bessere Entwicklungschancen. Genau das macht aus einer Lehre nicht nur ein Ausbildungsverhältnis, sondern den Beginn einer langfristigen Bindung.
Aktuelle Workshop-Termine für Lehrlinge:
Wer Lehrlinge nicht nur fachlich, sondern auch persönlich stärken möchte, findet im Persönlichkeitstraining „Werkzeuge für das Leben 1 & 2“ aktuelle Präsenztermine in Wien am 6. und 13. Mai 2026. Die Workshops fördern Selbstbewusstsein, Empathie und Teamfähigkeit und sind in vielen Fällen bis zu 75 % förderbar.
FAQ – Häufige Fragen zu Rechten und Pflichten von Lehrlingen
Welche Rechte hat ein Lehrling?
Ein Lehrling hat das Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung, pünktliches Lehrlingseinkommen, sichere Arbeitsbedingungen, Schutz vor Überforderung und Mobbing sowie auf den Besuch der Berufsschule.
Welche Pflichten hat ein Lehrling?
Ein Lehrling muss den Lehrberuf ernsthaft erlernen, die Berufsschule besuchen, Anweisungen befolgen, sorgfältig mit Arbeitsmitteln umgehen und Betriebsgeheimnisse wahren. mehr dazu
Wo sind die Rechte und Pflichten von Lehrlingen geregelt?
Die Rechte und Pflichten von Lehrlingen sind in Österreich vor allem im Lehrvertrag und im Berufsausbildungsgesetz (BAG) geregelt. Im Lehrvertrag werden die wichtigsten Rechte und Pflichten sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Lehre festgehalten. Je nach Thema greifen zusätzlich weitere Bestimmungen, zum Beispiel das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) bei minderjährigen Lehrlingen, das allgemeine Arbeitszeitrecht bei volljährigen Lehrlingen sowie der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag, etwa beim Lehrlingseinkommen.
Wie viele Stunden darf ein Lehrling am Tag arbeiten?
Unter 18 Jahren grundsätzlich 8 Stunden täglich, mit bestimmten Ausnahmen bis 9 Stunden. Ab 18 gelten die allgemeinen Regeln für Erwachsene.
Wie lange darf ein Lehrling über 18 arbeiten?
Für Lehrlinge ab 18 gelten die allgemeinen arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Erwachsene.
Wie viele Überstunden darf ein Lehrling machen?
Für minderjährige Lehrlinge sind Überstunden grundsätzlich verboten. Ab 18 gelten die Regeln für Erwachsene.
Wie lange darf ein Lehrling krank sein?
Es gibt keine starre Höchstdauer. Krankheit beendet das Lehrverhältnis nicht automatisch; wichtig sind korrekte Meldung und Nachweise.
Wie oft darf ein Lehrling krank sein?
Es gibt keine festgelegte erlaubte Anzahl. Entscheidend ist der korrekte Umgang mit Krankenständen und Meldepflichten.