Nach dem Ende der pandemiebedingten Lockdowns haben Unternehmen wieder begonnen, Lehrlinge anzuwerben - und sind dabei in vielen Fällen leer ausgegangen. Das hat verschiedene Ursachen. Eine davon ist, dass junge Menschen die Karrierechancen einer Lehre nicht ausreichend erkennen.
Dabei sind gut ausgebildete Fachkräfte ebenso ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Unternehmen, wie eine kontinuierliche Anpassung an die sich stetig verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes. Unternehmen haben daher mehr denn je ein großes Interesse daran, die duale Ausbildung als echte Alternative zur akademischen Bildung zu etablieren und ihre Attraktivität für junge Menschen zu erhöhen, aber auch die Ausbildungsschwerpunkte laufend zukunftssicher zu aktualisieren. Das erfordert beachtliche Investitionen in die Lehrlingsausbildung. Verschiedene Träger wie etwa der Bund, die Wirtschaftskammer oder das AMS springen hier mit Förderungen ein und setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte: Maßnahmen, die sich inhaltlich gezielt an den Herausforderungen einer Arbeitswelt im Wandel orientieren, sowie Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Personengruppen.
Mit unserer Top-6-Auswahl der besten Förderungen zeigen wir auf, welche Maßnahmen gefördert werden, wer die Förderungen beantragen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie hoch die jeweilige Förderung ist. Damit möchten wir Ihnen helfen, die bestmöglichen Unterstützungsmaßnahmen für Ihre Lehrlinge und Ihr Unternehmen zu identifizieren und zu nutzen.
Die Basisförderung ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Lehrbetriebe, die durch die Wirtschaftskammer abgewickelt wird, und soll einen Beitrag zur Deckung der Kosten der Lehrlingsausbildung leisten. Das soll Anreize schaffen, damit Unternehmen mehr Lehrstellen anbieten.
Die Basisförderung kann von lehrlingsausbildenden Betrieben beantragt werden und wird auch direkt an sie ausgezahlt.
Gefördert wird die Ausbildung eines Lehrlings für ein Lehrjahr.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen und beträgt :
Der Digi-Scheck findet seit seiner Einführung einen anhaltend großen Zuspruch. Sein Ziel ist es, Lehrlinge bei der Erlangung zukunftsrelevanter Kompetenzen im Rahmen ihrer Ausbildung zu unterstützen.
Fördernde Stelle ist die Wirtschaftskammer im Auftrag des Bundes.
Gefördert werden ergänzende, tätigkeitsbezogene Kursmaßnahmen in den folgenden Bereichen:
Es handelt sich dabei sich um Kursmaßnahmen, die durch Bildungsanbieter entwickelt und bei der WKO zur Genehmigung eingereicht wurden. Der gewünschte Kurs und organisatorische Details können vom Lehrbetrieb mit dem ausrichtenden Bildungspartner vereinbart werden. Zum Beispiel können Präsenzkurse bei entsprechender Absprache auch direkt vor Ort im Lehrbetrieb abgehalten werden.
Die Förderhöhe beträgt 100 % der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen bis zu einer Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme (1000 Euro je Kursmaßnahme in Wien).
Antragssteller und Förderungsempfänger des Digi-Schecks sind die Lehrlinge selber. Eine interessante Serviceleistung stellt die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch den Bildungsanbieter dar. Dieser bringt den vom Lehrling gestellten und unterschriebenen Antrag selbst beim zuständigen Förderreferat ein und erhält die Kurskosten dann nicht vom Lehrling, sondern direkt vom Fördergeber erstattet. Diese Form der Abwicklung wird von Lehrlingen gerne in Anspruch genommen, die auf diese Weise administrativ und finanziell entlastet werden.
Voraussetzung für die positive Erledigung eines Förderantrags ist - neben einem aufrechten Lehrverhältnis und der Beibringung der erforderlichen Unterlagen - ein Anwesenheitsnachweis über mindestens 75 % der Kurszeit (diese Bedingung gilt auch für die nachfolgend beschriebenen Förderkategorien.
Eine gezielte und individualisierte Unterstützung von Lehrlingen mit Lernschwierigkeiten sorgt für mehr Chancengleichheit und soziale Teilhabe. Darauf zielt diese Förderung ab. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Den Förderantrag kann entweder der Lehrling oder der Lehrbetrieb (auch gleich für mehrere Lehrlinge mit dem gleichen Kurs) bei der Wirtschaftskammer einbringen.
Für die Förderhöhe gilt analog zum Digi-Scheck, dass bis zu einer Fördergrenze von 500 Euro pro Maßnahme 100 % der Kosten gedeckt werden, und dass sie für bis zu 3 Kursmaßnahmen pro Lehrling und Jahr in Anspruch genommen werden darf.
Die Förderung ist an ein aufrechtes Lehrverhältnis und, wie der Digischeck, an eine 75-Prozent-Mindestanwesenheit geknüpft.
Die Wirtschaftskammer verwaltet auch dieses Förderprogramm speziell für:
Für diese Maßnahmen übernimmt das Programm 75 Prozent der Kurskosten bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb. Allerdings ist die Förderung für Betriebe mit großer Lehrlingsanzahl gedeckelt – nähere Infos gibt es auf der Homepage der WKO.
Hier wird das kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen im Ausmaß der Kurszeiten abgegolten - auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar.
Hier beträgt die Förderung 75 Prozent der Kurskosten bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind in jedem Fall:
Antragsberechtigt und Förderungsempfänger sind lehrlingsausbildende Betriebe.
Zum besseren Verständnis sollte hier erwähnt werden, dass es zwei Möglichkeiten gibt, eine Förderung von LAP-Vorbereitungskursen zu erhalten. Die eine Möglichkeit wurde bereits weiter oben unter "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" vorgestellt und gilt, falls die Kosten für einen LAP-Vorbereitungskurs unter Anrechnung auf die Arbeitszeit vom Lehrbetrieb übernommen wurden. Deswegen ist in einem solchen Fall auch der Lehrbetrieb Antragsteller.
Ansonsten gibt es ein eigenes Programm zur Förderung der Teilnahme von Lehrlingen an genehmigten LAP–Vorbereitungskursen, darunter auch solche, die nur einzelne Pflichtgegenstände zum Inhalt haben
Diese Förderung übernimmt 100 % der Kurskosten und muss von den Lehrlingen selber beantragt werden. Folgende Beilagen werden benötigt: eine Teilnahmebestätigung mit mindestens 75-prozentiger Teilnahme, eine auf den Lehrling ausgestellte Rechnung des Bildungsanbieters und der zugehörige Zahlungsnachweis.
Auch hier ist eine Durchführung ganz oder teilweise in Online-Präsenz zulässig, sofern nicht der Einsatz von Lernmitteln wie Maschinen oder dergleichen und damit eine physische Präsenz der Teilnehmer erforderlich ist. Der Kurs muss in einem Zeitraum zwischen 12 Monate vor und maximal 36 Monate nach dem Lehrzeitende besucht werden.
Dieses Programm unterstützt Lehrbetriebe bei Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Ausbilder*innen.
Dabei geht es nicht um Fachkurse, sondern um Maßnahmen, die einer Verbesserung der Ausbildungsqualität dienen, indem sie Ausbilder*innen Kompetenzen im Umgang mit den Lehrlingen vermitteln. Schwerpunkte sind zum Beispiel Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Die Maßnahmen können in physischer oder Onlinepräsenz stattfinden und müssen einen Mindestumfang von 8 Stunden haben.
Voraussetzung ist eine vorhandene Ausbilderqualifikation der Teilnehmer und die 75-prozentige Anwesenheit.
Die Förderung deckt 75 % der Kurskosten bis max. 2.000 Euro pro Ausbilder*in und Kalenderjahr und ist vom jeweiligen Lehrbetrieb bei der Wirtschaftskammer zu beantragen. Tatsächlich kann diese Unterstützung durch jedes Unternehmen beantragt werden, das berechtigt ist, Lehrlinge nach dem BAG oder dem LBAG auszubilden. Das heißt, dass auch ein Betrieb, der aktuell keine Lehrlinge ausbildet, einen Förderantrag stellen kann, und zwar dann, wenn eine Lehrlingsausbildung geplant ist und binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme auch Lehrverträge abgeschlossen werden.
Die anhaltenden Umwälzungen in der Arbeitswelt stellen die duale Ausbildung vor erhebliche Herausforderungen. Die breit gefächerten Förderoptionen verschiedener öffentlicher Körperschaften ermöglichen es den Bildungsanbietern, konkrete förderbare Kurse zu entwickeln und einzureichen, sie laufend in ihr Portfolio zu übernehmen und an die Lehrbetriebe heranzubringen. Das Zusammenspiel von Förderungen und darauf abgestimmten Maßnahmen erleichtert es Lehrbetrieben und Auszubildenden sowohl finanziell als auch organisatorisch, sich dem Anpassungsdruck zu stellen. Indem Lehrbetriebe und ihre Lehrlinge die verfügbaren Förderungen auch abholen, stärken sie Innovation und Wissenstransfer und arbeiten so gemeinsam an der Sicherung der Fachkräfte von morgen.
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